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Wichtige Steuerrichtlinien: Richtlinien in Auszuegen zur Abgabenordnung, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Koerperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer | 
уголеми | Създатели: Friedrich W. Borrosch, Ralf Walkenhorst Издател: Nwb Verlag
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Медия: Broschiert Издание: 25., Auflage. Страници: 893 Транспортно тегло (lbs): 1.6 Размери (in): 8.2 x 5.8 x 1.3
ISBN: 3482528551 EAN: 9783482528552 Продуктов номер: 3482528551
Дата на публикуване: Юни 6, 2008 Наличност: Versandfertig in 1 - 2 Werktagen
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Aus der Amazon.de-Redaktion Ob in der Ausbildung oder im Alltag des Steuerberaters: Wichtige Steuerrichtlinien zur Hand zu haben, kann einem manche Recherche ersparen. Das haeusliche Arbeitszimmer ist und bleibt ein Dauerthema. Allein neun Seiten sind in den hier abgedruckten Richtlinien der Arbeitsstaette in den eigenen vier Waenden gewidmet -- die in den Augen des Finanzamtes oft keine ist. Der alte Grundsatz gilt weiter: Steuerpflichtige, bei denen das haeusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betaetigung bildet, duerfen die Aufwendungen unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Und dann wird sehr detailliert und begreifbar beschrieben, wo die engen Grenzen der Abzugsfaehigkeit liegen. Das gilt auch fuer die Ausstattung. Wer sein Arbeitszimmer mit Kunst schmuecken moechte, kann das gerne tun, die Finanzbehoerden sehen darin aber keine Werbungskosten. Das Beispiel zeigt, wie hilfreich die Textausgabe fuer die Ausbildung und praktische Arbeit im Steuer beratenden Beruf ist. Dokumentiert werden der Anwendungserlass zur Abgabenordnung sowie Auszuege der Richtlinien zur Einkommen-, Lohn-, Koerperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Anwendungen, Zweifel und Fragen klaeren Erlass/Richtlinien des Bundesfinanzministers. Sie sind bindend fuer die Entscheidungen der Finanzverwaltungen. Ein Nachsatz: Die Suche mit dem Stichwortverzeichnis ist leider ein muehseliges Geschaeft. Wer z.B. nach dem Abschnitt "Abfindung" fahndet, wird auf L 9 verwiesen. Das ist die Lohnsteuerrichtlinie, Ziffer 9 bezeichnet den Abschnitt, in dem man dann ueber das Inhaltsverzeichnis suchen kann... Die Angabe der Seitenzahlen waere hier das probate Mittel. --Hans Juergensen
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